Schnecken (Gastropoda) und Muscheln (Bivalvia)
 
Von den 333 bei uns lebenden Binnenmollusken (Land-, Süßwasserschnecken, sowie eine im Binnenland vorkommende Salz- und Brackwasserart) sind 47 % oder 165 Arten einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste zugeordnet. Am stärksten bedroht sind dabei Arten des Grundwassers, der Quellen, der Fließgewässer, der semiaquatischen und der xerothermen Lebensräume. Bestandseinbrüche sind besonders bei den Großmuscheln festzustellen, wobei das Aussterben der Flußperlmuschel und der Kleinen Flußmuschel wohl nicht mehr zu verhindern sein wird.
Im folgenden werden Methoden zur Erfasssung von Landschnecken genannt. Bei der qualitativen Erfassung von Landschnecken bieten sich die folgenden Methoden an:
· Begehungen mit Handfang zur Feststellung des Gesamtartenspektrums oder die gezielte Suche nach bestimmten Arten
· Siebfänge zur Erfassung kleiner Arten unter 3 mm
· Auslegen von künstlichen Verstecken
· Streifnetzfänge in der Krautschicht von Wäldern
 
Quantitative Aussagen erreicht man durch räumlich und zeitlich limitierte Handfänge, durch das Sieben einer repräsentativen Anzahl von Bodenproben einer einheitlichen Untersuchungsfläche, oder die Suche auf vorher definierten Flächen (vorwiegend bei größeren Schnecken), z.B. 5-10 Probeflächen von jeweils 1 qm je Strukturtyp (COLLING 1992). Beim Handfang werden Vegetation, Boden, Totholz, Felsen, Bodenstreu abgesucht bzw. durchgesiebt und durchgesehen. Erfahrene Bearbeiter können so auch kleine Arten nachweisen. COLLING (1992) empfiehlt 5-10 Probestellen von 1 qm bei der Suche nach größeren Schnecken. Diese Probestellen werden mindestens zweimal im Jahr (März bis Juli und September bis November) untersucht. Der Zeitaufwand pro Probefläche für Probenentnahme und Bestimmung der Tiere beträgt dabei jeweils ca. 2 bis 3 Stunden im Jahr bei 2 Begehungen, also 4 bis 6 Stunden insgesamt. Bei einer Siebanalyse wird auf einer Fläche von einem viertel qm das gesamte lockere Material entnommen und durchgesiebt. Hierbei werden insbesondere die kleinen Arten erfaßt. Bei quantitativen Untersuchungen von Kleinschnecken sollte nicht auf die Siebanalyse verzichtet werden. Hierbei werden 2 bis 5 Siebproben je Untersuchungsfläche entnommen. Der Zeitaufwand hängt stark von der Artenanzahl und der Individuendichte der Untersuchungsflächen ab. Er liegt bei mind. 20 Stunden je Probefläche bei 2 Siebproben. Der Zeitaufwand kann sich erhöhen, wenn in einem Gebiet vermehrt Arten auftreten, die nur durch anatomische Untersuchungen bestimmt werden können. Ergänzend zu den genannten Methoden sollten Nacktschnecken und feuchtigkeitsliebende (hygrophile) Arten durch gezielte Suche bei Regen erfaßt werden. Der Mehraufwand liegt bei ca. einer Stunde pro Probestelle und Jahr.
 
Die Anzahl der Probestellen für Handfang und Siebanalyse bestimmt hierbei stark die Anzahl der erfassten Arten und den dafür nötigen Arbeitsaufwand. Die Zahl von 2 Begehungen pro Untersuchungsfläche sollte nicht unterschritten werden. Da die Klein- und Kleinstschnecken einen großen Teil des Artenspektrums darstellen, sollte die Siebanalyse in geeigneten Gebieten fester Bestandteil der Untersuchungen sein. Dabei können grobquantitative, flächenbezogene Aussagen wichtig sein, um bestimmte Fragen (z.B. Erfolgskontrollen, Artenschutzprogramme...) zu klären. Die hierfür notwendige Stichprobenzahl kann nach KREBS (1989) oder SOUTHWOOD (1978) ermittelt werden. Bei Untersuchungsgebieten mit gröberem Substrat (Blockhalden, Felshänge...) ist eine Siebanalyse i.d.R. wenig erfolgversprechend; auf diesen Sonderstandorten bringen intensiver Handfang und intensive Absuche des Bodens die besseren Ergebnisse. Dabei sollten dann Begehungen bei feucht- warmer, als auch bei feucht- kühler Witterung durchgeführt werden, um die Ansprüche der verschiedenen möglichen Arten abzudecken und die Erfassungswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Optimale Untersuchungszeiträume sind März bis Juli und September bis Oktober.
 
Schnecken als wenig mobile Tiergruppe sind für viele Fragestellungen in der Landschaftspflege und im Naturschutz geeignet. Besonders gilt dies für die Beurteilung von geplanten Ausgleichsmaßnahmen, bei der Erfolgskontrolle, bei Pflege- und Entwicklungsplänen und für die Zustandsbewertung von Wäldern, Feuchtgebieten, Quellbereichen, Magerrasen und Felslebensräumen.