Fledermäuse
 
Von den 21 heimischen Fledermausarten sind 16 Arten (76%) in eine der Gefährdungskategorien der Roten Liste eingeordnet; zwei weitere stehen auf der Vorwarnliste. Alle einheimischen Fledermausarten stehen nach § 20 e (1) Satz 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 20 f (1) Nr. 1 unter besonderem Schutz. Der schon seit 1936 bestehende gesetzliche Schutz konnte aber bei vielen Arten nicht dramatische Bestandsrückgänge verhindern. In der Roten Liste finden sich deshalb auch 17 Arten in einer der Gefährdungskategorien wieder. In den meisten Fällen dürfte der Mensch für diese Bestandsrückgänge verantwortlich sein, z.B. durch Verlust der Quartiere (Dachsanierung, Zuschüttung von Stollen etc.), Vergiftung mit in der Nahrung aufgenommener Biozide und den Verlust von Lebensräumen allgemein.
Die Ansprüche der Fledermausarten an ihren Lebensraum sind dazu in vielen Fällen noch nicht gänzlich bekannt. Die Datengrundlage besteht oftmals nur aus Einzelbeobachtungen oder Kontrollen von künstlichen Quartieren (Fledermauskästen). Exakte Lebensraumansprüche lassen sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Die Beachtung von Fledermäusen bei Erfassungen ist schon aufgrund der gesetzlichen Grundlagen des BNatSchG bezüglich des direkten Schutzes der Fledermäuse gegeben. Außerdem können sie bei verschiedenen Fragestellungen (z.B. bei Eingriffsbewertungen, Pflege- und Entwicklungsplanungen etc.) als Indikatoren wichtig sein, oder als sog. "Komplexindikatoren" (BRINKMANN et al. 1996), die die Beziehungen von Landschaftsausschnitten untereinander aufzeigen können.
Es gibt mehrere Methoden Fledermäuse zu kartieren. Welche Methode angewendet wird, oder ob mehrere Methoden kombiniert werden, ergibt sich aus der Fragestellung, die gegeben ist. Bei er Erfassung der Jagdgebiete werden mit einem Bat- Detektor (>) Flächen ermittelt, die von den Fledermäusen zur Jagd genutzt werden. Das Hauptkriterium hierbei ist der Nachweis von Lauten, die die Fledermäuse bei der Jagd ausstossen (feeding- buzzes). Natürlich ist auch der Sichtnachweis möglich. Dieser ist aber i.d.Regel nur in den Dämerungsstunden, durch das Anleuchten der Tiere mit starken Lampen, oder durch den Einsatz von teuren Nachtsichtgeräten möglich. Eine sichere Artbestimmung durch Beobachtung alleine ist jedoch nur bei wenigen Arten möglich.
Die Quartiersuche kann neben der Befragung der Bevölkerung auch durch die Kontrolle von Gebäuden, Nist- und Fledermauskästen, sowie von potentiellen Winterquartieren (Keller, Höhlen etc) erfolgen. Mit dem Detektor kann man Paarungs- und Männchenquartiere, sowie Wochenstuben der Weibchen mit ihren Jungen durch den Nachweis von Soziallauten erfassen.
Das Artenspektrum erhält man durch Netzfang (Ausnahmegenehmigung!) vor Sommer- oder Winterquartieren, durch Kontrolle im Winterquartier, in Kästen, oder durch Bat-Detektor und / oder Sichtbeobachtung.
Sind quantitative Aussagen erwünscht, kann man diese durch Ausflugzählungen an den Sommerquartieren, durch die Verwendung von "Horchkisten", oder durch die Untersuchung der Winterquartiere erhalten. Eine sehr geeignete Methode ist auch der Gebrauch einer Lichtschranke, die, wenn sie zusammen mit einer Kamera verwendet wird, neben der quantitativen Aussage auch noch gut zur Erfassung des Artenspektrums taugt.
Ein wichtiges Hilfsmittel bei Untersuchungen kann der Einsatz der Telemetrie sein. Erhält man durch die vorher genannten Methoden nur einzelne Informationen zum Verhalten einer Art, so sind exakte Angaben zur räumlichen als auch zeitlichen Nutzung eines Lebensraumes nur durch den Einsatz der Telemetrie zu erhalten. Die Tiere mit Sendern zu versehen, setzt ihren Fang voraus und erfordert eine naturschutzrechtliche, sowie in einigen Bundesländern auch eine tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Der Zeitaufwand bei Untersuchungen der Fledermausfauna hängt stark von der angewandten Methode, dem für die Erlangung der Planungsaussage notwendigen Zeitaufwands und der Struktur und Größe des Untersuchungsgebietes ab. Bei Methoden wie Netzfang und Suche nach Jagdgebieten rechnet man mit ca. 6 bis 8 Begehungen pro Jahr mit einem Stundenbedarf von 4 bis 10 Stunden je Untersuchungstag; beim Netzfang liegt der Stundenbedarf bei 8 bis 14 Stunden bei gleicher Anzahl der jährlichen Begehungen. Je nach Methode ist zudem ein zweiter Bearbeiter bzw. eine Hilfskraft notwendig.